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   BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79   

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BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79 (https://dejure.org/1981,957)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.1981 - 5 C 62.79 (https://dejure.org/1981,957)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 1981 - 5 C 62.79 (https://dejure.org/1981,957)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler Freibetrag - Typischer Unterhaltsaufwand - Außergewöhnliche Belastungen - Härtefreibetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 62, 154
  • FamRZ 1981, 1202
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 28.75

    Ausbildungsförderung - Unterhaltsanspruch - Überleitungsanzeige - Negativ-Evidenz

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige hat das Berufungsgericht es mit Recht als unerheblich angesehen, ob die Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht in der übergeleiteten Höhe bestehen (BVerwGE 49, 311) und ob die Rechtswahrungsanzeige nach § 37 Abs. 4 BAföG den Kläger rechtzeitig erreicht hat (BVerwGE 56, 300).
  • Drs-Bund, 18.03.1971 - BT-Drs VI/1975
    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Durch den variablen Freibetrag soll einerseits ein Anreiz zum Mehrverdienst erhalten werden und zum anderen berechtigten höheren Lebensansprüchen des überdurchschnittlich Leistenden und in der Regel darum besser Verdienenden Rechnung getragen werden (vgl. Begründung zum Regierungsentwurf eines Bundesausbildungsförderungsgesetzes - BT-Drucks. VI/1975 S. 33).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76

    Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Gehören nämlich zu den zu berücksichtigenden Personen noch weitere Unterhaltsberechtigte im Sinne des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG und dürfte auch dann das Einkommen ausnahmslos nur in Höhe der in den genannten Vorschriften bestimmten Pauschalen geschont werden, so wären die Grenzen überschritten, die einer an sachbezogenen Merkmalen orientierten Typisierung durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen sind (vgl. BVerwGE 55, 54 [60] und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 60.78 - [Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1980, 508]).
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 9.77

    Unterhaltsansprüche - Rechtmäßige Überleitung - Ausbildungsförderung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Allerdings kommt es entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts für die Rechtmäßigkeit der Überleitung nicht darauf an, ob der Auszubildenden die Förderungsbeträge als Vorausleistung rechtmäßig gewährt, wurden (BVerwGE 55, 23 [27 ff.]).
  • BVerwG, 05.10.1978 - 5 C 61.77

    Bewilligung der Ausbildungsförderung - Eltern des Auszubildenden - Überleitung

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Für die Rechtmäßigkeit der Überleitungsanzeige hat das Berufungsgericht es mit Recht als unerheblich angesehen, ob die Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht in der übergeleiteten Höhe bestehen (BVerwGE 49, 311) und ob die Rechtswahrungsanzeige nach § 37 Abs. 4 BAföG den Kläger rechtzeitig erreicht hat (BVerwGE 56, 300).
  • BVerwG, 06.11.1975 - V C 60.74

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen des Auszubildenden gegen seine Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Überleitung erstreckt sich aber im öffentlich-rechtlichen Bereich auf alle in § 37 Abs. 1 BAföG vorausgesetzten Umstände, damit darauf, ob die Vorschriften über die Anrechnung des Einkommens und Vermögens der Eltern auf den Bedarf des Auszubildenden nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz eingehalten sind, einschließlich der Härteregelungen (BVerwGE 49, 316 [318]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Gehören nämlich zu den zu berücksichtigenden Personen noch weitere Unterhaltsberechtigte im Sinne des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG und dürfte auch dann das Einkommen ausnahmslos nur in Höhe der in den genannten Vorschriften bestimmten Pauschalen geschont werden, so wären die Grenzen überschritten, die einer an sachbezogenen Merkmalen orientierten Typisierung durch den insoweit mit dem allgemeinen Gleichheitssatz verflochtenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen sind (vgl. BVerwGE 55, 54 [60] und Urteil vom 13. Dezember 1979 - BVerwG 5 C 60.78 - [Buchholz 436.36 § 25 BAföG Nr. 1 = FamRZ 1980, 508]).
  • BVerwG, 06.11.1975 - 5 C 26.75

    Recht der Ausbildungsförderung - Verwaltungsgerichtliche Kontrolle -

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Die Rechtswahrungsanzeige ist kein Verwaltungsakt (BVerwGE 49, 322 [324]).
  • BFH, 21.03.1958 - VI 14/54 U

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von durch das Getrenntleben vom Ehegatten

    Auszug aus BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79
    Dieser Aufwand war auch notwendig, soweit er höher als die anteiligen Aufwendungen bei einer sonst Üblichen gemeinsamen Haushaltsführung war (vgl. BFH in BStBl. III 1958 S. 329).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 5 C 78.88

    Rückforderung von unter Vorbehalt gewährter Ausbildungsförderung

    Dem trägt § 25 Abs. 6 BAföG mit der Möglichkeit Rechnung, vom maßgeblichen Einkommen einen individuell zu errechnenden weiteren Freibetrag abzusetzen, soweit dies zur Vermeidung unbilliger Härten erforderlich ist (zum Ganzen s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ; 77, 222 ).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 5 C 66.84

    Bafög - Ausbildungsförderung - Unterhalt aus sittlicher Verpflichtung -

    Das Gesetz mutet den Eltern zu, das oberhalb der Pauschbeträge verbleibende Einkommen für den Lebensunterhalt und die Ausbildung des Auszubildenden einzusetzen (s. BVerwGE 59, 204 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 60/78]; 62, 154 ; 67, 280 ; 70, 189 ) Über die in den Absätzen 1 bis 3 des § 25 BAföG vorgesehenen Freibeträge hinaus kann deshalb nach Absatz 6 dieser Vorschrift ein weiterer Teil des Einkommens nur anrechnungsfrei bleiben, wenn dem Einkommensbezieher außergewöhnliche Aufwendungen erwachsen, die er aus den ihm nach den Absätzen 1 bis 3 zu belassenden Mitteln nicht tragen kann, und soweit dies zur Vermeidung einer unbilligen Härte erforderlich ist.

    Doch ist auch diese Anschließung eigenständig verwirklicht (vgl. BVerwGE 62, 154 [BVerwG 09.04.1981 - 5 C 62/79]; 67, 280 [BVerwG 23.06.1983 - 5 C 37/81]; 70, 189 [BVerwG 11.10.1984 - 5 C 34/81]).

  • BVerwG, 13.12.1990 - 5 C 21.88

    Ausbildungsförderung und elterliche Unterhaltspflicht

    Denn § 37 Abs. 1 BAföG läßt die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern ausdrücklich nur so weit zu, wie auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen und Vermögen der Eltern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anzurechnen ist (BVerwGE 49, 316 ; 62, 154 ; Urteil vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 91.79 - ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2011 - 6 B 16.10

    Ausbildungsförderung; Einkommen; Freibeträge; Ausschöpfung; Härtefreibetrag;

    Aufwendungen für den eigenen Unterkunftsbedarf des dauernd getrennt lebenden Ehegatten gehören nicht zu dem durch den pauschalen Freibetrag nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BAföG abgegoltenen typischen Unterhaltsaufwand; sie können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33a EStG einen Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG rechtfertigen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 9. April 1981 - 5 C 62/79 -, BVerwGE 62, 154).

    b) Hinsichtlich des Vorliegens der übrigen tatbestandlichen Voraussetzungen des § 25 Abs. 6 Satz 1 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. April 1981 - 5 C 62/79 - (BVerwGE 62, 154 ff., juris) ausgeführt, dass Aufwendungen für den eigenen Unterkunftsbedarf des dauernd getrennt lebenden Ehegatten nicht zu dem durch den pauschalen Freibetrag nach § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 abgegoltenen typischen Unterhaltsaufwand gehören; sie könnten als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33a EStG einen Härtefreibetrag nach § 25 Abs. 6 BAföG rechtfertigen.

  • VG Sigmaringen, 14.08.2002 - 1 K 1602/01

    Elterneinkommen: Freibetrag - Unterhaltsaufwand - Unterkunftsbedarf des

    Aufwendungen für den eigenen Unterkunftsbedarf des dauernd getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehegatten gehören nicht zu dem durch den pauschalen Freibetrag nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG abgegoltenen typischen Unterhaltsaufwand (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 09.04.1981 - 5 C 62/79 -, BVerwGE 62, 154).

    Die Kammer legt bei dieser Feststellung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.04.1981 - 5 C 62/79 -, BVerwGE 62, 154 = FamRZ 1981, 1202) zugrunde.

  • BVerwG, 15.05.1991 - 5 C 23.88

    Ausbildungsförderung - Vorausleistungswege - Rückzahlung von Darlehn -

    Denn § 37 Abs. 1 BAföG läßt die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern ausdrücklich nur so weit zu, wie auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen und Vermögen der Eltern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anzurechnen ist (BVerwGE 49, 316 ; 62, 154 ; Urteil vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 91.79 - ).
  • BVerwG, 03.01.1984 - 5 B 165.82

    Rechtsmittel

    Die Härteregelung in § 25 Abs. 6 BAföG soll es lediglich ermöglichen, auch atypische Belastungen zu berücksichtigen, die von den gesetzlich vorgesehenen Freibeträgen nicht erfaßt werden(Urteil vom 9. April 1981 - BVerwG 5 C 62.79 - Buchholz 436.36 § 37 BAföG Nr. 14).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 5 C 30.88

    Früherer Auszubildender - Rückzahlung eines Darlehns - Vorausleistungswege

    Denn § 37 Abs. 1 BAföG läßt die Überleitung eines Unterhaltsanspruchs des Auszubildenden gegen seine Eltern ausdrücklich nur so weit zu, wie auf den Bedarf des Auszubildenden das Einkommen und Vermögen der Eltern nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz anzurechnen ist (BVerwGE 49, 316 ; 62, 154 ; Urteil vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 91.79 - ).
  • VG Hamburg, 31.08.2021 - 2 K 4715/19

    Erfolglose Klage auf Bewilligung höherer BAföG-Leistungen wegen Berücksichtigung

    Das vom Gesetzgeber hinsichtlich der Einkommensanrechnung eingesetzte gesetztechnische Mittel der Pauschalierung und Typisierung (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.1981, 5 C 62/79, juris Rn. 21) spricht insofern systematisch gegen die Annahme einer erforderlichen Kaufkraftbereinigung.
  • VG Sigmaringen, 16.01.2008 - 1 K 49/07

    Härtefreibeträge vom Einkommen der Eltern bei Unterhaltszahlungen an getrennt

    Die Kammer legt bei dieser Feststellung die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 09.04.1981 - 5 C 62/79 -, BVerwGE 62, 154 = FamRZ 1981, 1202) zugrunde.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.1990 - 7 S 2265/89

    Ausbildungsförderung: Elterneinkommen, Härtefreibetrag

  • VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 3 K 07.1135

    Rückforderung; Ausbildungsförderung; Ausbildungsvergütung; Eltern; dauernd

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1981 - 5 C 62.79   

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BVerwG, 25.06.1981 - 5 C 62.79 (https://dejure.org/1981,17359)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1981 - 5 C 62.79 (https://dejure.org/1981,17359)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1981 - 5 C 62.79 (https://dejure.org/1981,17359)
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